Nikah durch ein Schreiben
Frage
Ein minderjähriges Mädchen, das nach der Sippe (Biradari, Verwandtschafts- und Standesgemeinschaft) Ansari ist, schickte ohne jeden Zwang, Druck und Eigennutz, aus freiem Willen, einem volljährigen verheirateten jungen Mann namens Siddiqi ein Schreiben folgenden Inhalts: „Ich, die Soundso, Tochter des Soundso, habe mich dem Soundso, Sohn des Soundso, zum Nikah gegeben, gegen die und die Brautgabe.
Antwort
Nach der Scharia ist dieser Nikah gültig zustande gekommen. Die Verleugnung ihres Schreibens durch das Mädchen nach dem Nikah und dem Beischlaf wird nach der Scharia nicht berücksichtigt, und dadurch, dass sie ihren Mann Bruder nannte, ist auf den Nikah keinerlei Einfluss entstanden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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