الإفتاء

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Der Nikah kommt nicht durch ein Gelöbnis mit der Hand auf dem Taschenkoran zustande

Frage

Mein Name ist Zahra Khatun, der Name meines Vaters ist Nazir Muhammad Khan. Ich lebe im Dorf Sahwa im Distrikt Churu. Ich habe eine ältere Schwester, Maqsuda Banu, die ebenso wie ich nach einer Scheidung eine Ausbildung erhalten hat und in Ratangarh arbeitet. Wir beiden Schwestern wurden gleichzeitig verheiratet, im Alter von 14–15 Jahren. Wir zogen beide in die Häuser unserer Ehemänner; beide hatten wir die achte und die zehnte Klasse abgeschlossen.

Antwort

Wenn es Zeugen dafür gibt, dass der erste Mann die Scheidung ausgesprochen hat, oder der Mann selbst die Scheidung eingesteht und es Zeugen für dieses Eingeständnis gibt, so ist die Scheidung eingetreten. Mit dem Eintreten von drei Menstruationen, gerechnet ab der Scheidung, ist die Wartezeit (Idda) beendet, und Sie haben das Recht auf einen anderen Nikah.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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