Auch ein Blinder kann den Nikah verlesen
Frage
Wenn ein blinder Mann die Chutba (Predigt des Nikah) auswendig verliest, ist der Nikah dann gültig oder nicht, obwohl er weder den Wakil (Vertreter) noch den Bräutigam noch die Zeugen gesehen hat?
Antwort
Wenn sehende Zeugen von Idschab und Qabul (Angebot und Annahme) anwesend sind, so ist der Nikah gültig, auch wenn der, der die Chutba verliest, blind ist. Anmerkung der Ausgabe: Denn die Grundlage des Nikah ist Idschab und Qabul, und diese haben bereits in Anwesenheit von zwei nicht sehenden (?)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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