Wem soll man das Verlesen des Nikah anvertrauen?
Frage
Ein Mann mit abgeschnittenem Bart, der nicht einmal Fasten und Gebet einhält, aber aufgrund der erblichen Tätigkeit des Nikah-Vollzugs sich für berechtigt hält, den Nikah zu verlesen – soll man ihm das Verlesen des Nikah anvertrauen? Oder ist es besser, es einem Mann anzuvertrauen, der ein religiöser Gelehrter (Alim) ist, Fasten und Gebet einhält und Imam der Freitagsmoschee ist?
Antwort
Nach der Scharia besteht volle Freiheit: Man kann den Nikah von jedem verlesen lassen, den man möchte – es gibt keine Beschränkung auf eine bestimmte Person, die den Nikah vollzieht. Deshalb soll ihn ein religiöser Mensch verlesen, der die Rechtsfragen (Masail) des Nikah gut kennt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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