Die Bekanntgabe des Nikah
Frage
Ist die Bekanntgabe beim Abschluss des Nikah verpflichtend oder nicht? Und wenn viele Leute aus dem Hochzeitszug des Bräutigams anwesend sind – ist sie dann dennoch verpflichtend oder nicht? Und womit ist es nach der Scharia erlaubt, bekanntzugeben? Bei uns ist es Brauch, dass auf der Hochzeit die Bekanntgabe mit Hilfe der im Hochzeitszug üblichen Gesangs- und Musikinstrumente erfolgt. Ist das richtig oder nicht?
Antwort
Die Bekanntgabe des Nikah ist Mandub (empfehlenswert): [ar]وَيُنْدَبُ إِعْلَانُهُ[/ar] „Mandub ist es, ihn bekanntzugeben“ („ad-Durr al-Muhtar“, Bd. 2, S. 404). Für die Bekanntgabe beim Vertragsschluss genügt es, lediglich die Daff (Rahmentrommel) zu schlagen; Instrumente und dergleichen nach dem verbreiteten Brauch zu spielen, wie in der Frage beschrieben, ist nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.