الإفتاء

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Wird die Chutba des Nikah im Sitzen oder im Stehen verlesen?

Frage

Wozu braucht man bei der Eheschließung eine Chutba? Kann die Eheschließung etwa nicht ohne Chutba zustande kommen? Wenn die Chutba notwendig ist, soll man sie im Sitzen oder im Stehen verlesen? Die Freitags-Chutba wird ja im Stehen gehalten – also sollte auch diese im Stehen verlesen werden.

Antwort

Das Verlesen der Chutba des Nikah ist weder eine Bedingung (Schart) noch ein Grundpfeiler (Rukn), sondern Mandub (empfehlenswert): [ar]وَيُنْدَبُ إِعْلَانُهُ وَتَقْدِيمُ خُطْبَةٍ وَكَوْنُهُ فِي مَسْجِدٍ يَوْمَ جُمُعَةٍ[/ar] „Mandub ist es, ihn (den Nikah) bekanntzugeben, ihm eine Chutba voranzustellen und dass er in der Moschee am Freitag stattfindet“ („ad-Durr al-Muhtar“, Bd.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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