Nikah mit verbundenen Augen
Frage
Zaid schloss vor zwei Zeugen den Nikah mit Hinda, doch Hinda band sich aus Schamhaftigkeit eine Binde um die Augen. Gilt diese Binde als Niqab, von dem in „Radd al-Muhtar“ und anderen Büchern geschrieben steht, dass es die Vorsicht gebietet, dass sich kein Niqab auf dem Gesicht befindet? Oder zählt sie nicht als Niqab, und der Nikah kommt unter Wahrung aller Vorsichtsmaßnahmen zustande?
Antwort
Das Hauptziel ist die Identifizierung und Unterscheidung (Taʿrif und Tamyiz); wird dies erreicht, ist der Nikah gültig – auch wenn die Frau bei der Versammlung des Vertragsschlusses nicht anwesend ist und lediglich ihr Name genannt wurde, auch wenn die Zeugen blind sind und auch wenn die Frau einen Niqab trägt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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