Nikah mit einem Blinden
Frage
Meine Tochter, die vor etwa 4 Jahren die Mündigkeit (Bulugh) erreicht hat, wurde vor etwa 6 Jahren, das heißt 2 Jahre vor ihrer Mündigkeit, mit einem Jungen verheiratet (Nikah). Den Nikah habe ich – wie es in der heutigen muslimischen Gesellschaft, besonders in unseren Dörfern, üblich ist – nach eigenem Ermessen, auf den Rat der Nachbarn aus meinem Dorf hin, geschlossen, ohne den Jungen gesehen zu haben.
Antwort
Ist es etwa notwendig, dass der Allmächtige ihm wegen des Grauen Stars in den Augen die Türen des Lebensunterhalts verschlossen hat? Deshalb ist es besser, das Mädchen in das Haus ihres Mannes zu schicken, und das Mädchen soll, indem sie den von ihrem Vater geschlossenen Nikah achtet, in das Haus ihres Mannes gehen. Gelingt dies aber nicht, so soll der Talaq (die Scheidung)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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