Nikah bei Idschab und Qabul im Zustand des Zitterns
Frage
Der Nikah eines Studenten der Religionswissenschaften wurde nach der Sunna durch Idschab und Qabul (Angebot und Annahme) in Anwesenheit von zwei Zeugen geschlossen. Zwei, drei Tage nach dem Nikah sagte dieser Student: „Als mein Nikah mit der Chutba nach der Sunna begann, überkam mich sofort am ganzen Körper ein Zittern, weswegen mein Verstand in diesem Moment nicht gesammelt war; und als der Wakil (Vertreter) den Namen des Mädchens nannte – ihren und den ihres Vaters –, habe ich nichts davon wahrgenommen.
Antwort
Wenn während der Chutba des Nikah die Sinne nicht in Ordnung waren, aber alles zuvor schon vereinbart war und beim Annehmen die Sinne wieder in Ordnung kamen und es mit Verständnis zur Annahme kam – ob er selbst angenommen hat oder der Wakil angenommen hat –, dann ist der Nikah gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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