Idschab und Qabul beim Nikah im Scherz und Idschab und Qabul beim Kauf im Scherz
Frage
Wenn ein Mann zu einer Frau sagt: „Ich habe den Nikah mit dir geschlossen“, und die Frau ebenfalls im Scherz sagt: „Ich habe angenommen“; und ebenso beim Kauf und Verkauf: Wenn jemand im Scherz jemandem eine Sache verkauft und der andere ebenfalls im Scherz annimmt – kommt dann dieser Kaufvertrag (Bai) zustande, oder nicht? Schreiben Sie auch, welche Dinge selbst im Scherz wirksam werden.
Antwort
Wenn Idschab und Qabul des Nikah im Scherz vor Zeugen vollzogen werden, so kommt dieser Nikah zustande. Wenn aber Idschab und Qabul des Kaufs im Scherz vollzogen wurden, ein tatsächlicher Verkauf nicht beabsichtigt war und beide – Verkäufer und Käufer – dies einräumen, so kommt der Kauf dadurch nicht zustande.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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