Das Freitagsgebet in einem Haus oder einer Kammer
Frage
In einer Kammer oder einem Haus verrichten 2/20 (?) Schüler die Gebete zu ihrer Zeit. Ganz in der Nähe gibt es auch eine Freitagsmoschee, in der das Freitagsgebet verrichtet wird. Dürfen sie das Freitagsgebet im Haus verrichten oder nicht? Wenn dort das Freitagsgebet verrichtet wird, kann es im benachbarten Viertel, wo das Freitagsgebet abgehalten wird, zu Parteienbildung oder Streit kommen. Wie lautet die Bestimmung?
Antwort
Jedes Gebet soll in der Moschee verrichtet werden. Die Moschee zu verlassen und ohne schariarechtlichen Grund das Gebet im Haus einzurichten, bedeutet, das Recht der Moschee zu missachten; das gilt besonders für das Freitagsgebet: Dafür soll man sich um die Freitagsmoschee bemühen. In seinem eigenen Haus soll man das Freitagsgebet keinesfalls verrichten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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