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Das Freitagsgebet in einer Siedlung mit eineinhalbtausend Einwohnern

Frage

Es gibt die Siedlung Fatimi Chak, deren Bevölkerung – Hindus und Muslime – etwa eineinhalbtausend beträgt; nichts vom Notwendigen ist dort zu bekommen. Neben ihr liegen jedoch noch zwei weitere Siedlungen, und alle drei zusammen scheinen eine zu sein, [obwohl] ihre Flächen in den Regierungsunterlagen völlig getrennt sind. Der Basar ist etwa vier Meilen entfernt. In der Moschee wird das Freitagsgebet verrichtet, aber einige Leute verrichten es nicht. Teilen Sie bitte die schariarechtliche Bestimmung mit.

Antwort

Ihre Siedlung Fatima Chak ist offensichtlich eine kleine Siedlung; das Freitagsgebet ist dort nicht zulässig, da ihre Bevölkerung – Hindus und Muslime – eineinhalbtausend beträgt und nichts vom Notwendigen dort zu bekommen ist.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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