Das Verrichten des Freitagsgebets in Dörfern zum Zweck der Unterweisung in den Einzelfragen
Frage
Ist es zulässig, in Dörfern das Freitagsgebet zu verrichten, damit sich die Leute versammeln und einige Einzelfragen und Ähnliches erfahren, oder nicht? Wenn es nicht verrichtet wird, bleiben die Leute in den Einzelfragen unwissend.
Antwort
Es ist nicht zulässig. Zur Unterweisung in den Einzelfragen soll man die Leute auf anderen Wegen versammeln – durch den Dorfrat und Ähnliches.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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