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Das Freitagsgebet in einem Ort mit drei bis vier Tausend Einwohnern

Frage

Am Ufer des Flusses Dschelam, an der Delhi-Straße, gibt es ein Dorf, in dem eine Freitagsmoschee (Dschami) gebaut worden ist; neben ihr befindet sich auch ein Basar – etwa zwanzig Läden –, außerdem einige Handwerker, und [dort] können sich etwa drei bis vier Tausend Menschen versammeln. Wenn sich die Leute am Freitag versammeln, kann man ihnen Tabligh (Verkündigung) vortragen. Ist es zulässig, hier das Freitagsgebet zu verrichten?

Antwort

Wenn dort gegenwärtig eine Bevölkerung vorhanden ist und diese Siedlung den Status eines großen Dorfes (Qarya Kabira) hat, das heißt, die Bevölkerung beträgt nach der Zählung etwa dreitausend, die täglichen Bedürfnisse sind dort stets zu bekommen, auf dem Basar gibt es ein Postamt und Ähnliches – dann ist das Verrichten des Freitagsgebets dort richtig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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