الإفتاء

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Wie ist mit einem Verstorbenen zu verfahren, von dem nicht bekannt ist, ob er Muslim ist oder nicht

Frage

Bei uns hat ein Komitee seit dem Jahr 1780 die Verantwortung für die Vorbereitung und das Einhüllen in das Leichentuch (Tadschhiz und Takfin) verstorbener Muslime übernommen, die keine Angehörigen haben. Jeden Monat werden der Organisation aus verschiedenen Krankenhäusern der Stadt 40/50 Leichen übergeben, und ihnen liegt eine Bescheinigung eines Amtsträgers bei, in der anstelle des Namens „unbekannt“ geschrieben steht. Die Aufgabe der Organisation ist es zunächst, die Leiche zu identifizieren.

Antwort

Unter diesen Umständen kann man nur nach der überwiegenden Vermutung (Ghalib az-Zann) handeln. Wenn bei den Mitarbeitern der Organisation – sei es aufgrund der Bescheinigung, der Beschneidung oder irgendeines anderen Merkmals – die überwiegende Vermutung entsteht, dass dieser Verstorbene Muslim ist, dann ist mit ihm so zu verfahren, wie es für einen verstorbenen Muslim geboten…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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