Wer ist der Wali der Dschanaza – der Vater oder der Ehemann?
Frage
Wenn eine Frau stirbt, von wem soll man die Erlaubnis für das Totengebet (Dschanaza) über sie einholen – vom Ehemann oder von ihrem Vater bzw. Bruder? Die Leute sagen, die eheliche Bindung zum Ehemann sei bereits beendet, daher stelle sich die Frage, [von ihm] eine Erlaubnis einzuholen, nicht.
Antwort
[ar]ثُمَّ الْوَلِيُّ بِتَرْتِيبِ عُصُوبَةِ النِّكَاحِ، إِلَّا الْأَبَ فَيُقَدَّمُ عَلَى الِابْنِ اتِّفَاقًا، إِلَّا أَنْ يَكُونَ عَالِمًا وَالْأَبُ جَاهِلًا فَالِابْنُ أَوْلَى، فَإِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ وَلِيٌّ فَالزَّوْجُ ثُمَّ الْجِيرَانُ[/ar] „Danach [liegt das Recht] beim Vormund (Wali) in der Reihenfolge der Verwandtschaft in männlicher Linie (ʿAsaba)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.