الإفتاء

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Die Verfügung, wer das Gebet leiten soll, ist nicht verbindlich auszuführen

Frage

Ein Sterbender verfügte: „Nach meinem Tod soll das Totengebet (Dschanaza) für mich der und der Mann leiten“, und bis dieser Mann eintrifft, vergehen drei Tage oder mehr. Soll der Leichnam bis zur Ankunft jenes Mannes behalten werden, oder soll man jemand anderen bitten, das Totengebet zu leiten, und [den Verstorbenen] bestatten?

Antwort

Wenn der Verstorbene verfügt hat, dass der und der Mann das Totengebet (Dschanaza) für ihn leiten soll, der jetzt nicht vor Ort ist und dessen Ankunft drei Tage dauern wird, so soll man nicht auf ihn warten – ein anderer geeigneter Mann soll das Totengebet leiten.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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