Bewirtung und Gabe für den Adhan ins Ohr des Kindes
Frage
Frage: Nach der Geburt eines Kindes rief man, um ihm den Adhan ins Ohr rezitieren zu lassen, einen Imam oder Mullah aus der Moschee herbei, und nachdem er den Adhan gesprochen hatte, bewirtete die Familie des Kindes ihn aus eigenem Wunsch mit etwas Essen und gab ihm etwas Geld. Wie ist das zu beurteilen?
Antwort
Dies zur festen Regel zu machen oder es zu verlangen ist falsch. Wenn man aber aus Achtung vor dem, der ins Haus gekommen ist, ihm etwas zu essen und zu trinken gibt, so ist dagegen nichts einzuwenden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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