Das Annehmen eines Entgelts für eine Fatwa
Frage
Frage: Ist es erlaubt, nachdem man eine Fatwa erteilt hat, ein Entgelt zu nehmen, oder nicht?
Antwort
Das Erteilen einer Fatwa gegen Entgelt hat zwei Formen. Die erste ist, die Frage mündlich zu beantworten und dafür ein Entgelt zu nehmen, ohne die Bedingungen eines Mietvertrags (Idschara) und ohne zeitliche Bindung; das ist nicht erlaubt. Die zweite ist, die Anfrage um eine Fatwa (Istifta)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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