Tasbih, Tahlil u. Ä. für den Verstorbenen gegen Bezahlung
Frage
Frage: (1) Wenn jemand stirbt, versammelt man nach der Beerdigung Gelehrte, Mullahs, Hafize und andere, gibt ihnen Bargeld und lässt sie vier Tage lang, mehr oder weniger, rund um das Grab Tasbih („Subhanallah“), Tahlil („La ilaha illallah“) u. Ä. sprechen, und diesen Lohn schenkt man dem Verstorbenen – wie ist das zu beurteilen? Das heißt: Soll dieses Geld aus der Hinterlassenschaft des Verstorbenen vor der Teilung des Erbes bezahlt werden oder nicht?
Antwort
(1) Für Tasbih und Tahlil ein Entgelt zu nehmen und zu geben ist nicht erlaubt; in diesem Fall gibt es keinen Lohn, vielmehr gibt es Sünde. Wenn der Verstorbene darüber ein Vermächtnis hinterlassen hat, so ist dieses Vermächtnis nichtig (batil).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.