Das Verlesen des Nikah
Frage
Frage: Ist es erlaubt, Geld dafür zu nehmen, dass man das Nikah verlesen hat, oder nicht?
Antwort
Wenn mit demjenigen, der das Nikah verlesen soll, zuvor vereinbart wird, dass er an den und den Ort gehen und das Nikah verlesen soll und ihm dafür das und das Entgelt gegeben wird, dann ist es erlaubt, das Entgelt gemäß der Bedingung zu nehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.