Mietvertrag (Idschara) zum Zweck des Isal ath-Thawab
Frage
Frage: Derjenige, in dessen Haus jemand gestorben ist, versammelt drei, vier Gelehrte und lässt sie am Grab des Verstorbenen Platz nehmen mit der Bedingung: „So und so viele Tage müsst ihr bei Tag und Nacht am Grab anwesend sein und den Heiligen Koran lesen; dafür werden euch Brot und ein bestimmter Geldbetrag gegeben.“ Wie ist das nach der Scharia zu beurteilen? In „Ma la budda minhu“ (Das Unentbehrliche) steht auf S.
Antwort
Von einer solchen Rezitation des Heiligen Korans gibt es keinen Lohn – weder für die Lesenden noch für den Verstorbenen –, aus dem Grund, dass Geld und Brot als Gegenleistung für die Rezitation genommen und gegeben werden; das heißt, die Nehmenden und die Gebenden begehen eine Sünde, wie es in „Radd al-Muhtar“, Bd.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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