Koranrezitation gegen Bezahlung
Frage
Frage: In manchen Ländern gibt es den Brauch, dass man nach der Beerdigung eines Verstorbenen vier Tage lang oder eine andere bestimmte Anzahl von Tagen am Grab bei Tag und Nacht den Heiligen Koran und andere Bittgebete (Dua) rezitiert, und dafür werden mit besonderer Sorgfalt Rezitierende gegen Bezahlung bestellt. Die Frage ist nun: Wie ist das nach dem Gebot der edlen Scharia zu beurteilen? Schreiben Sie bitte mit Angabe der Quelle.
Antwort
Das ist nicht erlaubt; sowohl der Lesende als auch der, der das Lesen bestellt, sind sündig. Dieses Entgelt ist haram, seine Rückgabe ist verpflichtend. So steht es in „Radd al-Muhtar“.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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