Bezahlung für das Vortragen des Korans vor Zuhörenden
Frage
Frage: Hafize werden im Ramadan von auswärts eingeladen, um den Heiligen Koran vor Zuhörenden vorzutragen, und nach dem Khatm (Abschluss) des Korans, am siebenundzwanzigsten Ramadan, geben die einladenden Leute dem Hafiz des Korans einige Geldbeträge in bar, Kleidung u. Ä.; die Gelehrten von Deoband bezeichnen es als haram, dies anzunehmen.
Antwort
Dabei gibt es einen Spielraum. Die Form ist folgende: Man bestellt den Imam für die fünf täglichen Gebete und legt einen bestimmten Betrag fest (die Rechtsgelehrten haben dies erlaubt); dann soll er auch das Tarawih-Gebet leiten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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