Der Unterschied zwischen Tarawih, dem Imamamt bei den fünf Gebeten und dem Koranunterricht
Frage
Frage: Was ist der Unterschied zwischen dem Nehmen eines Entgelts für den Koranunterricht und dem Nehmen eines Entgelts dafür, im gesegneten Ramadan den Koran den Zuhörenden vorzutragen? Und welches Entgelt ist erlaubt? Wenn der Mutawalli (Verwalter der Moschee) das Entgelt für das Imamamt von den Armen unter Druck einzieht, ist das erlaubt?
Antwort
Der Grundsatz lautet: Für gottesdienstliche Handlungen ein Entgelt zu nehmen ist haram. Die späteren Rechtsgelehrten (Mutaakhkhirun) haben jedoch durch Idschtihad bestimmte Interessen der Scharia (Masalih scharʿiyya) erkannt und den Mietvertrag (Idschara) für das Imamamt und den Unterricht im Heiligen Koran erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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