Schlüsselgeld (Pagri) bei der Vermietung von Räumlichkeiten
Frage
Frage: Heutzutage nehmen Haus- oder Ladeneigentümer bei der Vermietung von Immobilien zusätzlich 25–30 Tausend als Schlüsselgeld (Pagri; eine Ablösesumme für das Mietrecht), und danach wird die vereinbarte Miete monatlich oder jährlich gezahlt. Dieser im Voraus gezahlte Betrag ist ja ohne Gegenleistung. Ist ein solches Schlüsselgeld nach der Scharia zulässig oder nicht?
Antwort
Man möge vereinbaren, den Mietzins als zweierlei zu betrachten: Der erste Teil wird sofort gezahlt (Muʿaddschal), sein einmaliger Betrag ist festgelegt; der zweite wird in Raten gezahlt, jeden Monat oder jedes Jahr. Den ersten nennt man im Sprachgebrauch Schlüsselgeld, den zweiten Miete.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.