Schlüsselgeld (Pagri) für ein Haus
Frage
(1) Ist es zulässig, Schlüsselgeld (Pagri; eine Ablösesumme für das Mietrecht) für ein Haus zu nehmen oder nicht? Dabei ist es in einer Stadt wie Bombay fast unmöglich, eine Wohnung zu finden (wörtlich: „so, als würde man einen Milchbach herbeiführen“). (2) Hauseigentümer verlangen beim Wechsel des Mieters ein Entgelt dafür, die Mietrechnung vom Namen des einen Mieters auf den Namen des anderen Mieters umzuschreiben, und erhöhen zugleich die Miete in einem bestimmten Verhältnis. Ist das zulässig oder nicht?
Antwort
(1) Wenn der Hauseigentümer bei der Vermietung sagt: „Ich nehme so viel auf einmal im Voraus, und dann so viel monatlich und dann so viel jährlich“, dann besteht dafür ein Spielraum. Wenn aber der Mieter Schlüsselgeld dafür nimmt, dass er das Haus räumt oder von sich aus an einen anderen Mieter übergibt, dann ist das nicht erlaubt. (2)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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