Verpflegung des Spendensammlers als Teil des Gehalts
Frage
Frage: Für Lehrer oder reisende Spendensammler der Medrese, die zum Sammeln von Spenden für die Medrese auswärts reisen, wird neben dem Gehalt von Seiten der Medrese auch ihre Verpflegung festgelegt. So trägt die Medrese die Ausgaben, mal billiger, mal teurer, wie es sich eben ergibt; ein bestimmter Betrag dafür ist nicht festgelegt. Wenn dies trotz der Unbestimmtheit deshalb zulässig ist, weil auf Reisen die Verpflegung des Lohnarbeiters (Adschir) beim Auftraggeber (Mustadschir)
Antwort
Diese Verpflegung möge in das einbezogen werden, wozu Sie „fa-bi-ha“ (umso besser) geschrieben haben. Wenn sie aber als Teil des Gehalts bestimmt und zusätzlich zum Beispiel eine Rupie pro Tag festgesetzt wird, dann besteht auch dafür ein Spielraum – gleichgültig, ob dieser Zusatz ganz oder teilweise ausgegeben wird oder übrig bleibt und völlig zusätzlich ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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