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Geschlechtsverkehr mit einem Tier

Frage

Frage: Zaid hat mit einem Tier Zina begangen, und im edlen Hadith ist überliefert: [ar]من أتى البهيمة فاقتلوه واقتلوا البهيمة[/ar] „Wer mit einem Tier verkehrt, den tötet, und tötet auch das Tier.“ Nun ist zu klären: Kann man aus dem Tier, mit dem der Verkehr vollzogen wurde, Nutzen ziehen und dergleichen oder nicht? Und wie ist nach der edlen Scharia mit Zaid zu verfahren? Legen Sie bitte alle Teilfragen begründet dar, mit Verweisen auf Bücher und Seiten, und erläutern Sie auch den Sinn des genannten Hadith.

Antwort

[ar]ولا يُحَدُّ بوطء بهيمة، بل يُعَزَّرُ، وتُذبح ثم تُحرق، ويُكره الانتفاع بها حيةً وميتةً. مجتبى. وفي النهر: الظاهر أنه يُطالَب ندبًا؛ لقولهم: تُضمن بالقيمة. اهـ (الدر المختار ٣/٢٣٨).[/ar] „Für Geschlechtsverkehr mit einem Tier wird keine Hadd-Strafe verhängt, sondern Ta'zir (Strafe nach Ermessen des Richters)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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