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Jemanden „unehelich geboren“ nennen

Frage

Frage: Wie ist es nach der Scharia zu beurteilen, einen Muslim „unehelich“ zu nennen? Und welches Urteil trifft den, der es sagt?

Antwort

Das ist eine Sünde. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird an dem, der es gesagt hat, die Hadd-Strafe für Qadhf (falsche Beschuldigung der Unzucht) vollstreckt. [ar]وَلَوْ قَالَ: يَا وَلَدَ الزِّنَا، أَوْ قَالَ: يَا ابْنَ الزِّنَا، وَأُمُّهُ مُحْصَنَةٌ، حُدَّ؛ لِأَنَّهُ قَذَفَهَا بِالزِّنَا، كَذَا فِي التُّمُرْتَاشِيِّ[/ar] „Wenn er gesagt hat: ‚O Kind der Zina!

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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