Beschuldigung wegen verlorener Jungfräulichkeit
Frage
Frage: Zaid heiratete ein jungfräuliches Mädchen. Als Zaid in der ersten Nacht zu diesem Mädchen geht, um mit ihr die eheliche Gemeinschaft zu vollziehen, stellt er fest, dass ihre Jungfräulichkeit verloren ist. Was soll man nach der Scharia über sie denken? Das heißt: Kann eine gewisse Weite der Scheide ein Anlass für üble Vermutung sein?
Antwort
Deswegen kann man diese Jungfrau keinesfalls mit Gewissheit als Unzüchtige bezeichnen. Für die Weite nach dem Verlust der Jungfräulichkeit gibt es kein bestimmtes Maß, aufgrund dessen man sie beschuldigen könnte.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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