Beschuldigung aufgrund eines Verdachts
Frage
Frage: Über einen Mann sagen die Leute aufgrund eines Verdachts, nämlich (dass er Zina begehe), doch niemand hat ihn beim Zina gesehen, und zehn Männer hegen den Verdacht. Wie lautet das Urteil der Scharia über ihn? Ist das Gebet hinter ihm gültig oder nicht?
Antwort
Ihn allein aufgrund eines Verdachts der Zina zu bezichtigen ist Haram, und ihm selbst ist es Wadschib, Orte zu meiden, die Anschuldigungen auf sich ziehen. Das Gebet hinter ihm ist gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.