Die Strafe für Zina
Frage
Frage: Ein Mann namens Zaid beging Zina (Unzucht) mit einer Frau namens Sakina. Zaid ist verheiratet, er hat zwei Kinder. Sakina ist verheiratet, doch die Heimführung der Braut in das Haus des Mannes hat noch nicht stattgefunden, und es trat eine Schwangerschaft ein. Auf die Frage im Gemeinderat gestand das Mädchen, dass diese Schwangerschaft von Zaid sei, und Zaid gestand ebenfalls und sagte: „Wenn das Mädchen sagt, dann ist es meins.“ Nun lautet die Frage: Wie soll man mit beiden verfahren?
Antwort
Dass diese Tat eine große Sünde (Ma'siya kabira) ist, ist offensichtlich; für beide ist es verpflichtend (Lazim), mit äußerster Reue Tauba zu üben und um Vergebung zu bitten, und zwischen ihnen ist strenge Abschirmung (Hidschab) notwendig, damit sie sich künftig niemals am selben Ort befinden können.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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