Bedingung für die Scharia-Strafe für Zina
Frage
Frage: Bakr beging Zina (Unzucht) mit seiner Schwiegertochter (der Frau seines Sohnes). Welche Ta'zir-Strafe (Ermessensstrafe) soll in der unseligen Zeit der Herrschaft der Engländer gegen ihn verhängt werden?
Antwort
Das Recht, die Hadd-Strafen der Scharia zu vollstrecken, gehört dem Amir al-Mu'minin (Befehlshaber der Gläubigen). Im geschilderten Fall soll man beide zur Reue (Tauba) bringen und eine Verbindung dieser Art abbrechen; und wenn sie nicht ablassen, soll man die freundschaftlichen Beziehungen zu ihnen abbrechen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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