Die Strafe für Zina, wenn es keinen Imam der Zeit gibt
Frage
Frage: Wenn es keinen Imam der Zeit gibt (keinen rechtmäßigen muslimischen Herrscher), ist es dann richtig, wenn die Bewohner dieser Stadt, dieses Ortes oder dieses Viertels dem Unzüchtigen und der Unzüchtigen irgendeine Strafe auferlegen, zum Beispiel einen Boykott oder eine Geldstrafe?
Antwort
Eine Geldstrafe ist nicht erlaubt; wenn er jedoch nicht bereut, ist eine Strafe durch Boykott und Ähnliches erlaubt. Wenn eine Geldstrafe auferlegt wurde, soll sie zurückgegeben werden. So steht es in „al-Bahr“ („al-Bahr ar-Raiq“), Bd. 5, S. 41.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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