Die Strafe für Zina
Frage
Frage: Im Hadith steht geschrieben, dass, wenn ein Mann und eine Frau, die Zina begangen haben, in sieben Meeren baden, sie dennoch nicht rein werden können, und aus den Spritzern ihres Bades entstehen Schaitane und begehen Zina, und all das wird im Buch der Taten des Unzüchtigen aufgeschrieben. Wenn er bereut und dann dies wieder tut, wird sein Gottesdienst angenommen oder nicht? Und wenn der Unzüchtige unverheiratet ist, erhält er hundert Peitschenhiebe, und wenn er verheiratet ist, wird er gesteinigt.
Antwort
Allah, der Erhabene, freut sich sehr über die Reue (Tauba), nimmt den Gottesdienst an, vergibt die Sünde und bewahrt vor der Strafe des Jenseits (Achira). Dass aus dem Bad des Unzüchtigen und seinen Spritzern Schaitane entstehen, die ständig Zina begehen, ist durch keinen Hadith belegt; hingegen ist die Strafe der Steinigung (Radschm) und der Peitschenhiebe belegt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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