Wenn befürchtet wird, dass einer der Erben seinen Anteil verkaufen wird
Frage
Frage: Ich möchte zu meinen Lebzeiten mein Haus nach der Scharia in Anteile teilen und sie meinen drei Söhnen und einer Tochter in den Besitz übergeben. Mit dem mittleren und dem jüngsten Sohn und der Tochter sind ich und meine Frau zufrieden. Der älteste Sohn hat eine Frau, mit der er zwei Söhne und drei Töchter hat.
Antwort
Da Ihr noch zu Lebzeiten geben möchtet, teilt in vier gleiche Teile und gebt drei Teile den drei Söhnen und einen Teil der Tochter, das heißt, der Anteil der Tochter soll dem des Sohnes gleich sein und nicht die Hälfte davon.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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