Mündliche Schenkung von Vermögen
Frage
Frage: Meine Mutter, Musharraf Dschahan Begum, hat mir vor etwa zehn Jahren ihr gesamtes Vermögen mündlich geschenkt; zur größeren Sicherheit teilte sie dies außerdem durch einen Brief mit: „Ich habe deinen Brief erhalten. Dieses Mal hast du mit dem Absenden des Briefes sehr lange gewartet. Es scheint, dass die Leute Einwände gegen das Vermögen erheben, das ich dir am 5. Februar 1956 mündlich geschenkt und übergeben habe.
Antwort
Wenn sie ihr Vermögen geschenkt, es Euch in gesonderten Besitz übergeben und ihren eigenen Besitz aufgegeben hat, dann ist dieses Vermögen Euer geworden. Waren an dem hinterlassenen Vermögen jedoch auch andere Erben anteilsberechtigt, so muss deren Anteil ihnen gegeben werden: Ihn zu verschenken, hat Eure Mutter kein Recht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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