Die Bevorzugung einiger Kinder vor anderen bei der Schenkung
Frage
Frage: Von meiner verstorbenen Frau habe ich drei Kinder: zwei Söhne – Muhammad Faruq und Muhammad Harun – und eine Tochter. Als alle drei volljährig waren, habe ich ihre Ehen arrangiert. Nach der Heirat trennten sich beide Söhne von mir: Der älteste Sohn Muhammad Faruq ging nach Pakistan, und es ist nichts von ihm bekannt, der zweite Sohn Muhammad Harun wohnt an einem anderen Ort in derselben Stadt.
Antwort
Zu Lebzeiten seid Ihr der vollständige Eigentümer; Ihr habt das Recht, Euer Grundvermögen und anderes – ganz oder teilweise, wie Ihr wollt – jedem Sohn, jeder Tochter oder einem Fremden zu geben. Doch ist zu beachten, dass nicht die Absicht besteht, einem der künftigen Erben Schaden zuzufügen: Das ist Unrecht und Sünde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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