Die Bedingung, bei Ihsar ohne Opferschlachtung aus dem Ihram herauszutreten; ist es notwendig, das Dam für ein Vergehen an die Armen zu verteilen
Frage
(1) Ist die beim Eintritt in den Ihram gestellte Bedingung, im Fall von Ihsar (einem Hindernis, das die Vollendung der Riten verhindert) ohne Opferschlachtung aus dem Ihram herauszutreten – Ischtirat al-Ihlal –, nach der Meinung, nach der das Fatwa erteilt wird (Muftabihi), gültig und beachtlich oder nicht? Wenn in der geschilderten Lage ein Ihsar im Sinne der Scharia eintritt, tritt der Mensch dann aus dem Ihram heraus, ohne das Opfertier (Hadi) geschlachtet zu haben, oder nicht?
Antwort
(1) Diese Bedingung hat keine Wirkung: Ohne Schlachtung des Opfertiers (Hadi) wird er nicht aus dem Ihram heraustreten. [ar]ما لم يذبح لا يحل، وهو قول عامة العلماء، سواء شرط عند الإحرام الإحلال بغير ذبح عند الإحصار أو لم يشترط، ويجب أن يواعد يومًا معلومًا يذبح عنه فيحل بعد الذبح ولا يحل قبله[/ar] „Solange die Schlachtung nicht erfolgt ist, tritt er nicht aus dem Ihram heraus;…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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