Ersatz für das ausgelassene Rami im folgenden Jahr
Frage
Aslam verrichtete den Hadsch, doch bei ihm wurde das erste Rami (Steinewerfen) ausgelassen. Mangels Gelegenheit und Möglichkeit konnte er im selben Jahr das Dam (Sühneopfertier) nicht darbringen. Wenn er, um sich von dieser Pflicht zu befreien, das Dam in diesem Jahr darbringen möchte – kann er das tun, und wird er dadurch aus der Verantwortung entlassen? Und auf welche Weise ist das zu tun?
Antwort
Er wird auch dadurch von der Pflicht befreit, dass er das Dam im folgenden Jahr innerhalb der Grenzen des Haram darbringt; er soll jemanden zu seinem Vertreter (Wakil) bestimmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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