Wenn jemand, der den Qiran verrichtet, nach der Umra den Ihram ablegt – wie lautet die Entscheidung?
Frage
Frage: Ein Mann in Pakistan fasste die Absicht, einen Hadsch Badal (Hadsch für einen anderen) in der Form des Qiran zu verrichten. Er kam in den edlen Haram von Mekka und verrichtete die Umra. Da er sich bei einem Muʿallim (einem Führer, der in Mekka die Pilger betreut) befindet, schickt der Muʿallim ihn in das strahlende Medina. Soll er den Ihram ablegen oder nicht? Und wenn er ihn ablegt, welches Dam (Sühneopfer) muss er dann darbringen?
Antwort
Für jemanden, der den Qiran verrichtet (Qarin), ist es nicht richtig, nur die Umra zu verrichten und den Ihram abzulegen; den Ihram kann er nach dem Hadsch ablegen. Wenn er den Ihram aber früher abgelegt hat, dann ist sein Qiran ungültig geworden, und es liegt auf ihm die Pflicht, ein Dam darzubringen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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