Erhalten die Eltern die Belohnung für gute Taten, die das Kind in der Kindheit vollbracht hat?
Frage
Wenn die Belohnung für eine gute Tat, die in der Kindheit vollbracht wurde, und die Strafe für eine schlechte Tat auf die Eltern fallen – gilt diese Regel dann bei den Rechten Allahs oder auch bei den Rechten der Menschen (Huquq al-Ibad)?
Antwort
Die Belohnung für alle guten Taten, die die Kinder vollbracht haben, verdienen sie selbst, die Eltern aber erhalten die Belohnung für Unterricht und Erziehung. Außerdem sind die Eltern für Unterricht und Erziehung verantwortlich: Für jede Nachlässigkeit darin werden sie zur Rechenschaft gezogen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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