Die Enterbung ungehorsamer Kinder
Frage
Frage: Kinder männlichen Geschlechts im Alter von 14/16 Jahren, aufgeweckt und verständig, gebildet und mit Unterricht in Urdu und Englisch – obwohl der Vater ihnen keinerlei Leid zugefügt und sie nicht schlecht behandelt hat –, haben sich auf Anstiften ihrer Mutter so sehr vom Vater abgewandt, dass sie nie einmal seinen Namen aussprechen, sondern, wenn sie den Namen hören, ihn verfluchen; sie erkundigen sich nie, ob er gestorben ist oder lebt; sie fürchten sich vor seinem Schatten.
Antwort
Diese Unwürdigkeit der Kinder verdient zweifellos Ahndung und ist ein Vergehen, doch deswegen können sie nicht vom Erbe ausgeschlossen werden, und der Vater hat kein Recht, sie auszuschließen. Selbst wenn der Vater gesagt, ja sogar geschrieben hat: „Ich habe meine Kinder ausgeschlossen, ihnen soll aus meiner Hinterlassenschaft (Tarika)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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