Einer Tochter etwas schenken und der anderen übergehen
Frage
Frage: (1) Mein Schwiegervater hat zwei Töchter, beide sind verheiratet. Mein Schwiegervater und meine Schwiegermutter wohnen beide bei ihnen. Herr Abd as-Sattar hat das gesamte Vermögen in Besitz und zieht daraus den ganzen Nutzen. Die jüngere Tochter ist mit mir verheiratet (Nikah). Schließlich schrieb die Schwiegermutter auf Rat des Schwiegervaters fünf Bigha (ein örtliches Flächenmaß) ihres Landes auf ihre ältere Tochter und beraubte damit ihre jüngere Tochter ihres Rechts.
Antwort
(1) Wenn der Schwiegervater und die verehrte Schwiegermutter einer ihrer Töchter etwas gegeben und der anderen nichts gegeben haben und damit beabsichtigen, ihr aus irgendeinem Grund Schaden zuzufügen, dann sind sie sündig. Die andere Tochter hat jedoch kein Recht, deswegen Klage zu erheben und zu fordern: Das Erbrecht entsteht nach dem Tod des Erblassers, nicht zu Lebzeiten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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