Das Urteil über Bestechung
Frage
Frage: In der Stadt Bombay bekommt man, was für ein Haus oder Geschäft es auch sei, nichts ohne Ablöse für das Mietrecht (Pagri); und jede behördliche Angelegenheit, wie klein sie auch sein mag – zum Beispiel eine Lizenz für etwas zu erhalten oder bei der Stadtverwaltung den Bauplan für ein Haus genehmigen zu lassen –, geht ohne Bestechung der Beamten nicht voran. Ich habe in Büchern gelesen, dass es haram ist, Ablöse zu nehmen und zu geben und Bestechung zu geben und zu nehmen.
Antwort
Bestechung (Rischwa) zu geben und zu nehmen ist haram. Jedoch ist es, um Unrecht abzuwenden und sein Recht zu erlangen, unter Zwangslage zulässig, Bestechung zu geben. In diesem Fall ist nur der, der die Bestechung nimmt, sündig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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