Bestechung eines Gepäckträgers beim Zoll
Frage
Frage: Ein Mann reist zur Hadsch und bringt auf der Rückreise einige Dinge mit, auf die Zoll erhoben wird. Dieser Mann bringt diese Dinge heimlich mit Hilfe eines Gepäckträgers durch und gibt ihm einen gewissen Betrag, der seinen Lohn übersteigt und der, nach den Worten des Gepäckträgers, bis hin zu den Beamten verteilt wird. Wird dieser dem Gepäckträger über den Lohn hinaus gegebene Betrag Bestechung genannt oder nicht?
Antwort
Wie kann man daran zweifeln, dass das Bestechung ist? Und auch die Drohung mit Strafe (Wa‘id) für Bestechung ist wahr. Diese Drohung gilt nicht für den, der Bestechung gibt, um sein Recht zu erlangen oder Unrecht (Dhulm) abzuwenden. Diese Steuer ist durch und durch Unrecht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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