الإفتاء

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Der Schmuck einer Schiitin wurde gestohlen, sie starb ohne Erben: Wofür soll er ausgegeben werden?

Frage

Frage: Ein Mann stahl einer Frau schiitischen Glaubens etwas Schmuck. Diese Frau ist verstorben. Diesen Schmuck behielt er mit dem Gedanken, damit eine Imambara (schiitisches Gebäude für Trauerversammlungen) zu bauen oder ihn für irgendein religiöses Werk auszugeben. Die Verstorbene hat auch keinen Erben hinterlassen. Nach ihrem Tod entstand im Herzen des Diebes Furcht, und nun möchte er den Betrag für diesen Schmuck für etwas ausgeben, das für die Eigentümerin Anlass für Belohnung würde.

Antwort

Wenn diese Frau keinen Erben hat – weder einen nahen noch einen entfernten noch irgendeiner Art –, dann muss dieses Geld als Sadaqa an die Armen verteilt werden; auch bedürftige Lernende haben darauf Anspruch, man kann es auch Witwen, Waisen und Behinderten geben. Für den Bau von Moschee, Madrasa, Straße und Ähnlichem oder für irgendein Gehalt darf es nicht ausgegeben werden.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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