Die Verwendung des Erlöses aus Fleisch, das nach der Jhatka-Methode geschlachtet wurde
Frage
Frage: Zu uns kommen auf amtlichem Weg (offiziell) Fettschwanzschafe, die nach der Jhatka-Methode (Tötung des Tieres mit einem einzigen Hieb, ohne rituelle Schlachtung) getötet werden, und ein Teil dieses Fleisches wird verkauft. Dann hat man daraus (aus dem Erlös) einen Fonds gebildet, von dem andere Zutaten zum Kochen gekauft werden, und diese werden alle für die Zubereitung von Speisen verwendet.
Antwort
Wenn das Fleisch der Jhatka an einen Nichtmuslim verkauft wurde und das Geld Ihnen gegeben wurde, so ist das für Sie zulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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