Eine Schuld aus unerlaubt erworbenem Vermögen einfordern
Frage
Frage: Ist es einem muslimischen Gläubiger erlaubt, seine Schuld von einem Schuldner einzufordern oder nicht – sei dieser Schuldner Muslim oder arm (?) –, wenn er weiß, dass dieses Vermögen auf unerlaubtem Weg verdient wurde, oder es nicht weiß? Wie lautet das Urteil in diesen beiden Fällen?
Antwort
Wenn es nicht bekannt ist, ist es richtig, die eigene Schuld einzufordern. Wenn aber bekannt ist, dass es haram ist, dann ist es richtig, es von einem Nichtmuslim zu nehmen, von einem Muslim aber ist es makruh: [ar]ولو كان لمسلم على نصراني دين، فباع النصراني خمرًا وأخذ ثمنها وقضاه المسلم من دينه، جاز له أخذه؛ لأن بيعه له مباح.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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